Tages-Betreuung
8h Spiel, Spass & Soziale Kontakte

Ich biete Ganztages-Betreuung an. Durch die kleine Hundegruppe von max. 6 Hunden kann
ich sehr flexibel auf spezielle Wünsche und tierische Bedürfnisse eingehen.
Zeitrahmen eines normalen Tages:
● 09:00-10:00 Hunde werden von mir abgeholt
● 10:00-11:00 Unterwegs in der Natur
● 11:00-13:00 Siesta/Kuschelzeit
● 13:00-15:00 Spiel & soziale Förderung im Garten
● 15:00-16:00 Unterwegs in der Natur
● 17:00-18:00 Hunde werden von mir zurückgebracht
● 19:00-23:00 Hunde können abgeholt werden
Dies ist lediglich Richtwerte der Tages-Zeiten. Ich passe mich jeweils der
Jahreszeit, Rudelzusammensetzung und Verfassung der einzelnen Hunde an.
Tageshunde werden im Normalfall zwischen 09:00 und 09:30 abgeholt und zwischen 17:30 und 18:00
wieder zurückgebracht.
Sie möchten Ihren Hund morgens um 6 Uhr bringen? Nach einer Einführungszeit ist auch das kein Problem.
Sie können Ihren Hund erst spätabends abholen? Auch diesen Wunsch kann ich Ihnen erfüllen.
Im Normalfall bin ich zweimal täglich mit den Hunden unterwegs. Je nach Wetter und Hundelaune mal mehr, mal weniger.
Ältere Hunde oder Welpen nehme ich zwischendurch auf eine kurze Versäuberungsrunde, ganz so wie es dem Hund wohl ist.
Ferien-Betreuung
24h an meiner Seite, ganz wie zu Hause

Hunde, die bei mir ihre Ferienzeit verbringen - egal ob 2 Tage oder ein halbes Jahr (auch
das ist schon vorgekommen) - geniessen ein normales Leben zusammen mit meinen eigenen Hunden eng an meiner Seite
und werden vollständig in mein Leben und meinen Tagesablauf integriert. Sie geniessen die Zeit zusammen
mit meinen eigenen beiden Hunden und den Tageshunden und dürfen meine 100%ige Präsenz erwarten.
Gefüttert wird nach Ihren Regeln, ganz so, wie es sich ihr Hund gewohnt ist. ¾ der Ferienhunde,
die ich betreue werden wie meine eigenen Hunde gebarft. Durch meinen eigenen BARF-Shop im Haus
haben Sie die Möglichkeit, Fleisch, Gemüse und Zusätze direkt bei mir zu beziehen und brauchen kein Futter mitzugeben.
Natürlich füttere ich auch mitgebrachtes Trocken-/Büchsenfutter nach Ihren Angaben.
Die Ferienhunde sind selbstverständlich auf jedem Spaziergang mitdabei und geniessen am Abend Extrazeit mit mir.
Die Hunde werden (ausser auf Absprache) nie alleine zu Hause gelassen.
Für Notfälle habe ich 2 Menschen an meiner Seite, die alle Hunde kennen und einspringen könnten.
Aufnahmekriterien
Einige Regeln gibt es doch :-)
Ich bin offen für alle Rassen und Charaktere, ihr Hund sollte aber 10kg auf die Waage
bringen, da ich fast ausschliesslich Hunde mit 25-45kg betreue.
Für folgende Hunde kann ich leider
keine Betreuung bieten:
● Wenn die Hündin läufig ist
● Kleine Hunde unter 10kg Gewicht
● Listenhunde (vom Kt. ZH, TG, AG, SH)
● Aggressive Hunde
● Hunde mit Maulkorbpflicht
● Hunde mit extrem starken Sexualtrieb
● Dauerkläffer
● einer einmaligen Betreuung von wenigen Tagen
Ihr Hund muss die
Tollwutimpfung haben, da ich täglich über den deutschen Zoll fahre.
Falls sie diese Impfung nicht machen möchten, sprechen sie mich an, wir finden einen Weg ;-)
Folgende Impfungen werden empfohlen,
aber
nicht zwingend verlangt:
● Staupe
● Hepatitis
● Leptospirose
● Parvovirose
● Zwingerhusten
● Regelmässige Entwurmung
Falls sie eine Express-Lösung benötigen, die Morgen starten soll, sind sie bei
mir an der falschen Adresse. Ich nehme mir die Zeit, die nötig ist und
biete Ihnen im Gegenzug eine strukturierte, klare, langsame Einführung, bei der
ihr Hund nicht überfordert wird.
Für einen Ferienplatz wird zwingend mindestens eine (kostenpflichtige) Übernachtung
verlangt. Je nach Feriendauer und Wesen des Hundes sind vor den grossen Ferien
mehrere 1-2 tägige Kurzaufenthalte bei mir zu empfehlen. So bekommen beide Seiten
die Sicherheit und das Vertrauen, dass sie die Ferien unbeschwert geniessen können.
Neu-Anmeldung
Erste wichtige Koordinaten
Seit vielen Jahren bin ich nahezu Dauerausgebucht und geniesse die langjährigen
Beziehungen mit den 4-Beiner und ihren Besitzern. Schon viele durfte ich vom
Welpen bis zum uralten Senior begleiten.
Trotzdem gibt es immer wieder eine Lücke, die vielleicht genau ihr Hund
füllen kann. Wenn alles passt, sich der Hund wohlfühlt und wir gegenseitig ein
Vertrauen aufbauen können, steht einem neuen spannenden Lebensabschnitt für ihren
Hund nichts mehr im Wege.
Die folgenden Angaben zu ihrem Hund/Betreuungsumfang
erhöhen die Chancen für eine Aufnahme:
●
Neu-Anmeldung ausschliesslich per ausführlichem
eMail an
beda@wolfsnatur.ch

oder per
WhatsApp an 079 / 344 63 40
● Name des Hundes, Rasse, bei Mischlingen Grösse/Gewicht
● Geschlecht, kastriert/unkastriert, Alter
● Betreuungs-Wochen-Tage oder genaue Ferienzeit
● Bei Abholungswunsch die genaue Adresse
● Gerne mit Foto des Hundes (nicht zwingend)
Da ich mehr Neuanfragen bekomme als freie Plätze zur Verfügung stehen,
habe ich die tolle Möglichkeit, die Hunde auszuwählen, die perfekt in
die bestehenden Hundegruppen passen. Auf jeden Fall bin ich offen für Neues und
sehr gespannt auf ihren Hund.
Neu-Anfragen direkt per Telefon / Anrufbeantworter / Messenger / etc. werden nicht berücksichtigt.
Erstes Kennenlernen
Zusammenführung mit der Hundemeute
Bevor die Betreuung Ihres Hundes starten kann, sitzen wir erst zusammen und besprechen ihre
Wünsche und meine Möglichkeiten, damit sich ihr 4-Beiner bei mir und in der Hundemeute
wohl fühlt.
Im Anschluss an das Gespräch werden alle beteiligten Hunde einzeln (!) zusammengeführt. Dabei wird schnell
ersichtlich, ob der Neuankömmling akzeptiert wird oder nicht. Je nach Rasse, Alter und
Geschlecht entscheide ich mich spontan über die Art der Zusammenführung.
Die Zusammenführung kann bei mir im Garten, auf einer kurzen Fahrt mit mir und den Hunden im
Bus oder auf neutralem Gelände bei einem kurzen Spaziergang erfolgen. Nach über 200 Zusammenführungen
habe ich mittlerweile ein gutes Gespür, welche Variante ideal ist, wie es am entspanntesten abläuft
und wieviel Zeit wir den Hunden lassen sollen.
Bei erfolgreicher Zusammenführung darf ihr Hund natürlich bei mir in Haus & Garten alles
genauestens erkunden.
Wenn alles gekappt hat und alle Seiten das Okay geben, steht einem Ferienaufenthalt oder einer
langjährigen Tages-Betreuung nichts mehr im Wege.
Jeder Neuankömmling wird in den ersten Tagen besonders aufmerksam und behutsam begleitet.
Nach einer individuell angepassten Eingewöhnungszeit kann er – sofern es für ihn und das
Rudel stimmig ist – frei und ohne Leine mitlaufen und herumtollen.
Auch mit ängstlichen und scheuen Hunden habe ich sehr viel Erfahrung und nehme mir hier besonders viel Zeit.
Ich freue mich, auch (oder gerade) solchen Hunden zu einer neuen Lebensqualität zu verhelfen.
Preise
für eine glückliche Hundezeit
Die Preise sind unabhängig von Rasse und Hundegrösse.
Alles inklusive:
● Kein Aufpreis bei intakten Rüden/Hündinnen
● Kein Aufpreis bei Welpen und Junghunden
● Kein Aufpreis bei BARF-Fütterung
● Keine Annullierungskosten - auch bei kurzfristigen Absagen
● Kein Knebelvertrag, die Betreuung kann jederzeit beendet werden
● Transparente, detaillierte Monatsrechnung
●
20% Rabatt für den Zweithund aus demselben Haushalt
Kosten für Abhol-/Bring-Service
● im Hundegerechten VW-Bus mit 4 Doppelboxen
● je nach Distanz
4.- bis 10.-
● MO-DO ab 19:00 oder FR/SA/SO
-.50/km (ab Osterfingen)
Futter für die Ferienzeit
Das Futter muss mitgebracht werden, ausser bei BARF-Fütterung.
Hier kann auf Wunsch das Fleisch direkt via meinen BARF-Shop bezogen werden
und ich verrechne eine Pauschale entsprechend der Fleisch-/Gemüsemenge.
Tagesplatz
70.-

ca. 8 Stunden
Zuschlag SA/SO/Feiertag:
5.-
Preis in sFr. pro Tag
Ferienplatz
80.-

Tag+Nacht
exkl. Futter
Preis in sFr. pro 24h
Damit sie genügend Zeit haben um eine geeignete Lösung zu finden, wenn ich
Abwesend bin, gebe ich meine Feriendaten jeweils frühzeitig bekannt.
An Feiertagen bleibt die Hundebetreuung für Tageshunde geschlossen.
Für Ferienhunde oder Notfälle stehe ich gerne zur Verfügung.
FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wie sieht der Tages-Zeitplan aus?
Ich habe keinen fixen Tagesablauf. Die einzigen Fixpunkte sind Abholzeiten (09:00-09:30)
und Bringzeiten (17:00-18:00) der Tageshunde.

Nachdem alle Hunde beisammen sind geht's als erstes in die Natur. Und anschliessend nach Hause für eine Pause.

Der Nachmittag wird flexibel gehalten. Spiel & Spass im Garten oder in der freien Natur. Ganz der Hundegruppe/Wetter
angepasst.

Bei einem Hunde-Coaching dürfen die Hunde Teil davon sein, so können alle Seite profitieren.

Bevor ich die Hunde zurückbringe, können sich alle nochmals ausgiebig versäubern.
Ich bin nicht zu Hause, wenn mein Hund abgeholt wird...

Ist ihr Hund alleine zu Hause, wenn ich ihn abhole, benötige ich natürlich einen Hausschlüssel.
Ob sie mir den Schlüssel hinterlegen oder ihn mir anvertrauen, überlasse ich ganz Ihnen.
Ich betrete grundsätzlich ein Haus nicht, sondern rufe ihren Hund von der Türschwelle ab.
Dieses Ritual wird ihr Hund sehr schnell verstehen und mich freudig erwarten.

Die meisten Hunde hören meinen VW-Bus, noch bevor ich ganz angekommen bin und warten freudig, bis ich ihnen die Türe öffne.
Wie sieht es im Bus aus?
Mein VW-Bus (extralange Version) ist vollklimatisiert und verfügt über eine Standheizung.
In vier getrennten riesigen massgeschneiderten Boxen, wo jeder Hund stehen und liegen kann fühlt sich jeder Hund wohl.
Auch im Bus steht (neben der Sicherheit) der soziale Kontakt im Vordergrund.
Häufig erlebe ich, dass sich 3 Hunde lieber eng aneinanderkuscheln, als dass jeder den Platz für sich beanspruchen möchte.
Wo gehen sie spazieren?
Für die passende Spazier-Route entscheide ich mich ganz spontan, abhängig von der
Anzahl und Verfassung der Hunde und dem Wetter. Der Spaziergang führt meist über
Wiesen, Felder und Wälder, entlang von Bächen und Flüssen. Fernab von befahrenen
Strassen, Zuglinien und Wohngebieten.
Was ist bei extrem schlechtem Wetter/Schnee?
Die Hunde werden ausnahmslos bei jedem Wetter ausgeführt. Natürlich passe ich den Spaziergang den schwächsten
an, sodass niemand überfordert ist.
Wie sieht es aus bei extrem heissen Temperaturen?

Bei heissem Wetter suche ich Spazierrouten im Schatten und gebe den Hunden die Möglichkeit, sich in Flüssen abzukühlen.
Ausserdem habe ich immer frisches Trinkwasser und Trinknäpfe für jeden einzelnen Hund dabei.
Sollte es mal wirklich zuuu Heiss sein, bleiben wir im kühlen Haus und schattigen Garten.
Ist mein Hund an der Leine?

Ich nehme ihren Hund an die Leine, bis das gegenseitige Vertrauen aufgebaut ist und
ich die Sicherheit habe, dass ihr Hund sich zurückrufen lässt und er sich im Rudel
integriert hat. Ob das bereits beim ersten Spaziergang oder erst nach mehreren
Malen der Fall sein wird, ist von Hund zu Hund unterschiedlich.
Bei Begegnungen mit fremden Hunden, Joggern, etc. ist es individuell, ob er an die Leine kommt.
Ich muss einfach die Sicherheit haben, dass der 4-Beiner nicht ausbüxt oder ungewollten Kontakt zu
anderen Hunden/Menschen macht.
weiter im FAQ
Nehmen sie auch Welpen in ihr Rudel?

Ja, wenn es die aktuelle Rudelzusammensetzung erlaubt, darf auch ein Welpe dabei sein.
Allerdings max. 2x pro Woche, da mein Fokus dann hauptsächlich auf den Neuankömling gerichtet ist.
Er wird behutsam ins Rudel integriert und das Unterwegs sein wird in den ersten Wochen dem Welpen angepasst.
Ich habe bereits einige erwachsene Wuffs in meiner Meute, die seit ihren ersten Lebenswochen an meiner Seite sind.
Welpen profitieren sehr von der Zeit im Rudel und können viel mitnehmen für ihren Lebensweg.
Nehmen sie auch unkastrierte Rüden in ihr Rudel?
Ja, ihr Rüde muss nicht zwingend kastriert sein. Neben meinem eigenen unkastrierten Wolfshund Baghira laufen
auch unkastrierte Rüden mit. Natürlich hat niemand die Garantie, dass es in jeder Konstellation geht, da kommt
es auf die jeweiligen Rüden an. Gerne schaue ich zusammen mit ihnen, ob es klappen kann.
Was, wenn meine Hündin läufig ist...
Ist ihre Hündin läufig, darf sie leider nicht mit dabei sein, da ich täglich intakte Rüden dabei habe.
Meistens bemerke ich am Verhalten der intakten Rüden, dass die Läufigkeit bevorsteht. Ab da darf die Hündin
für 3-6 Wochen leider nicht dabei sein.
Wie läuft die Bezahlung ab?
Anfang Monat erhalten sie eine detaillierte Monatsrechnung des vergangenen Monats via WhatsApp.
Die Bezahlung nehme ich gerne per Überweisung innert 20 Tagen auf mein Konto in Empfang.
Wie/was erfahre ich über die Betreuungszeit?
Die Fotos/Videos sende ich ihnen gerne Tagesaktuell per WhatsApp zu.
Im Foto-Archiv finden sie weitere Fotos von ihren Wuff.
Und selbstverständlich habe ich immer Zeit, wenn ich
ihren Hund zurückbringe für ein kurzes Resume des Tages.
Im Foto-Archiv sind
41'434 Fotos der letzten 17½ Jahre.
...und während der Ferienzeit?

Ein grosser Teil aller Betreuungshunde verbringen an meiner Seite die Ferienzeit. Sie geniessen ein Leben
eng an meiner Seite ohne Zwingerhaltung. Via WhatsApp berichte ich gerne über den Stand und sende tagesaktuelle Fotos.
Das Füttern übernehme ich den Gewohnheiten des Feriengastes.
Kann mein Hund in der Ferienzeit gebarft werden?

Selbstverständlich. Neben meinen eigenen Hunden werden auch die meisten Betreuungs-Hunde gebarft.
Ihr gebarfter Liebling ist also in bester Gesellschaft. Das Fleisch kann auf Wunsch direkt aus meinem BARF-Shop im Hause
bezogen werden.
Was für Hunde sind in ihrem Rudel?
Ich spiele mit offenen Karten, ein wichtiger Punkt meiner Betreuung. Welche Hunde ich betreue sehen
sie auf der Seite
Gasthunde .
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab dem 01.10.2024
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher
Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.
1. Vertragsabschluss
§ 1.1
Die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen WolfsNatur und der Auftraggeberin (nachfolgend als Hundehalterin bezeichnet). Sie gelten verbindlich ab Auftragsbeginn und gelten auch für alle Folgeaufträge, ohne dass dies nochmals ausdrücklich vereinbart werden muss.
§ 1.2
Vor dem Abschluss des Vertrages wird ein persönliches Treffen mit WolfsNatur vereinbart, um mit der Hundehalterin Einzelheiten zu besprechen. Auf Wunsch von einer Seite wird vor Vertragsabschluss mit Hund und Hundehalterin ein kurzer gemeinsamer Spaziergang unternommen.
§ 1.3
Ob bereits beim ersten Treffen die Hunde zusammengeführt werden, liegt alleine in der Entscheidung von WolfsNatur.
§ 1.4
Bei der ersten Buchung eines Ferienplatzes bei WolfsNatur ist vor Ferienantritt mindestens eine Testübernachtung obligatorisch. Ausgeschlossen sind Hunde, die bereits mindestens 10 Mal einen Tagesplatz bei WolfsNatur belegt haben.
2. Verpflichtungen von WolfsNatur
§ 2.1
WolfsNatur verpflichtet sich, den Hund artgerecht zu betreuen, die Möglichkeit gibt, dass sich der Hund versäubern kann und soweit es die Hundegruppe zulässt soziale Kontakte pflegen kann. Des Weiteren verpflichtet sich WolfsNatur, das Tierschutzgesetz zu beachten und vollumfänglich einzuhalten.
§ 2.2
Die Hunde werden ausschliesslich von Beda Oberhänsli betreut. Die Gruppengrösse wird auf 8 Hunde begrenzt. In Ausnahmefällen werden bis zu 12 Hunden gleichzeitig betreut.
§ 2.3
Falls ein Hund entschwinden sollte, wird umgehend die Suche nach dem Hund aufgenommen und die Hundehalterin benachrichtigt. Bleibt der Hund unauffindbar, haftet WolfsNatur nur in Fällen einer nachweisbaren Verletzung der Aufsichtspflicht bzw. Fahrlässigkeit des Hundebetreuers.
§ 2.4
Tritt während der Betreuungszeit bei einem Hund eine Verletzung auf, welche einer unverzüglichen Behandlung bedarf, so verpflichtet sich WolfsNatur, umgehend einen geeigneten Tierarzt aufzusuchen. Die Kosten für die tierärztlichen Leistungen sowie etwaige Transport-, Neben- und Folgekosten sind vollumfänglich von der Hundehalterin zu tragen, es sei denn, es ist WolfsNatur eine Verletzung der Aufsichtspflicht bzw. Fahrlässigkeit nachzuweisen.
3. Zusätzliche Verpflichtungen
von WolfsNatur bei Ferienbuchungen
§ 3.1
Der Hund ist vollständig in Haushalt und Tagesablauf integriert und steht rund um die Uhr unter Aufsicht des Hundebetreuers.
§ 3.2
Der Hund darf das gesamte Haus sowie das gesamte Grundstück beanspruchen und sich darin frei bewegen. Nur in seltenen Ausnahmefällen und in Absprache mit der Hundehalterin wird der Hund im Haus begrenzt, beispielsweise um eine Eskalation zwischen zwei Hunden vorzubeugen oder die Hundehalterin eine Begrenzung für ihren Hund wünscht.
§ 3.3
Der Hund geniesst täglich mindestens 2 Rudel-Spaziergänge in der freien Natur von ca. 2 Stunden. Soweit möglich darf sich der Hund dabei frei und ohne Leine bewegen.
§ 3.4
Nur in Sonderfällen und in Absprache mit der Hundehalterin wird ein Hund nicht auf einem Spaziergang mitgeführt und bleibt alleine im Haus (z. B. ein alter Hund). Ihm werden mehrere kurze Versäuberungsmöglichkeiten geboten.
§ 3.5
Der Hund wird soweit möglich und Verantwortbar nach den Vorgaben der Hundehalterin gefüttert. Wird durch die gesteigerte Aktivität eine Gewichtsabnahme festgestellt, wird die Futterration entsprechend erhöht.
§ 3.6
Hunde, die gebarft werden, erhalten täglich frisch zubereitetes Fleisch und Gemüse mit allen nötigen Zusätzen.
§ 3.7
Die Hunde werden zusammen und unter Aufsicht gefüttert. Dadurch ist die Futtermenge für jeden einzelnen Hund gesichert. Sollte ein Hund unerwünschtes Fressverhalten zeigen, wird der Hund gesondert von den andern gefüttert.
§ 3.8
WolfsNatur verpflichtet sich, die Hundehalterin unverzüglich zu benachrichtigen, sofern bei ihrem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Mass übersteigen.
§ 3.9
Erkrankt der Hund während der Betreuungszeit, wird zuerst versucht, die Hundehalterin zu erreichen und zu informieren. Ist dies nicht möglich, wird ohne deren Zustimmung ein geeigneter Tierarzt aufgesucht. Die Tierarztkosten sowie die Kosten für die erfolgten Umtriebe gehen vollständig zu Lasten der Hundehalterin.
§ 3.10
Bei Tod eines Ferientieres übernimmt WolfsNatur keinerlei Haftung. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber WolfsNatur.
4. Verpflichtungen der Hundehalterin
§ 4.1
Der Hund muss ordnungsgemäss angemeldet und gechipt sein.
§ 4.2
Die Hundehalterin stellt sicher, dass der Hund gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist.
§ 4.3
Der Heimtier-Ausweis ist bei der Übergabe des Hundes mitzugeben, da ich täglich über die deutsche Grenze fahre.
§ 4.4
Eine Impfung wird nicht zwingend verlangt. Falls keine Impfungen vorgenommen wurden, ist sich die Hundehalterin bewusst über die möglichen Folgen.
Einzig die Tollwut-Impfung ist Plicht, da mein Abholweg häufig über den deutschen Zoll verläuft.
§ 4.5
Folgende Impfungen werden empfohlen: Hepatitis, Leptospirose, Zwingerhusten, Staupe, Parvovirose.
§ 4.6
Werden beim Hund ein Wurmbefall, Flöhe oder überdurchschnittlich viele Zecken bemerkt, wird der Hund dagegen behandelt. Die Kosten sowie die Kosten für die erfolgten Umtriebe gehen zu Lasten der Hundehalterin.
§ 4.7
Die Hundehalterin ist verpflichtet, WolfsNatur umgehend zu informieren bei Krankheit, Problemen oder Vorfällen im Zusammenhang mit dem Hund.
§ 4.8
Die Hundehalterin hat beim Erkennen der Läufigkeit der Hündin WolfsNatur sofort zu informieren. Vor Ferienaufenthalten ist die letzte Läufigkeit anzugeben.
§ 4.9
Bei Ferienaufenthalten ist genügend Futter bereitzustellen.
Um die gewohnte Fütterung einzuhalten muss eine schriftliche Info über die Fütterungs-Gewohnheiten/Menge/etc.mitgegeben werden.
weiter in AGB
5. Schäden & Versicherung
§ 5.1
WolfsNatur verfügt über eine Unfall- und Haftpflichtversicherung gegenüber Drittpersonen.
§ 5.2
Die Hundehalterin muss über eine eigene Versicherung (Unfall- und Haftpflichtversicherung) verfügen.
§ 5.3
Die Hundehalterin ist sich über die Risiken, die das Führen ohne Leine und die Rudelhaltung mit sich bringt, bewusst.
§ 5.4
Die Hundehalterin haftet für alle durch ihren Hund verursachten Personen-, Tier- und Sachschäden.
§ 5.5
Bei Raufereien/Beissereien innerhalb des betreuten Rudels haftet die Hundehalterin. Etwaige Tierarzt- und Folgekosten gehen zu Lasten der Hundehalterin des Hundes, der die Rauferei ausgelöst hat. WolfsNatur übernimmt hierbei keine Haftung. Eine Ausnahme liegt ausschliesslich bei nachgewiesener Aufsichtspflichtverletzung bzw. Fahrlässigkeit von WolfsNatur vor.
§ 5.6
Für Schäden an Drittpersonen oder Gegenständen sowie Verletzungen des Hundes, die durch etwaige Unfälle wie Beissereien oder anderem entstehen, übernimmt WolfsNatur keine Haftung. Eine Ausnahme liegt ausschliesslich bei nachgewiesener Aufsichtspflichtverletzung bzw. Fahrlässigkeit von WolfsNatur vor.
6. Krankheiten, Parasiten, Läufigkeit
§ 6.1
Bei Verdacht auf Parasiten hat WolfsNatur das Recht, auf Kosten der Hundehalterin eine Untersuchung/Analyse und Behandlung zu veranlassen.
§ 6.2
Im Falle einer positiven Diagnose von Parasitenbefall haftet die Hundehalterin. Die entstehenden Ausfälle sowie Umtriebsentschädigungen gehen voll zu Lasten der Hundehalterin. Eine regelmässige Untersuchung ist von Vorteil. Liegt eine Analyseuntersuchung weniger als ein halbes Jahr zurück, wird die Hundehalterin von den Kosten befreit.
§ 6.3
Der Hundehalterin ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte die Hundehalterin eine läufige Hündin in Betreuung geben und dies verschweigen, wird für die auftretenden Folgen (z.B. Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten der Hundehalterin.
§ 6.4
Wird eine Hündin während des Ferienaufenthaltes läufig, muss sie sofort abgeholt werden. Ist dies nicht möglich, wird einen Zuschlag von sFr. 50.-/Tag verrechnet.
7. Zahlungsbedingungen
§ 7.1
Die Bezahlung erfolgt in bar oder
per Überweisung auf folgendes Konto:
Firma:

WolfsNatur
Inhaber:

Beda Oberhänsli
Bank:

Raiffeisenbank Weinland
SWIFT-BIC:

RAIFCH22
Clearing-Nr.:

80808
IBAN-Nr.:

CH19 8080 8001 8062 5315 5
QR-Code:
Zeige QR-Code Raiffeisen
WolfsNatur
Beda Oberhänsli
Raiffeisenbank Weinland
SWIFT-BIC: RAIFCH22
Clearing-Nr.: 80808
IBAN-Nr.:
CH19 8080 8001 8062 5315 5
QR-Code
§ 7.2
Bei Ferienplätzen bezahlen Neukunden 50% bei Ferienantritt und 50% bei Abholung des Hundes.
§ 7.3
Wiederkehrende Kunden erhalten eine Monatsabrechnung, zahlbar innert 20 Tagen nach Erhalt.
§ 7.4
Ausstehende Zahlungen haben eine Mahnung mit Mahngebühren von sFr. 10.- zur Folge.
§ 7.5
Bei ausstehenden Zahlungen hat WolfsNatur das Recht, die Betreuungsdienste ohne Gegenleistung per sofort einzustellen.
§ 7.6
Muss ein Hund durch WolfsNatur abgeholt werden und hat der Hundebetreuer keinen Zutritt zum Hund oder ist der Hund nicht vor Ort, werden für die Umtriebe sFr. 20.- in Rechnung gestellt.
8. Allgemeine Bestimmungen
§ 8.1
Äussert die Hundehalterin den Wunsch, den Hund frei laufen zu lassen, liegt es in der freien Entscheidung von WolfsNatur, ob der Hund beim Spaziergang abgeleint mitlaufen darf.
§ 8.2
Weist ein Hund aggressive oder sonstige unsoziale Verhaltensweisen auf, die durch die Hundehalterin im Vorfeld verschwiegen wurden, so behält sich WolfsNatur das Recht vor, die Betreuung unverzüglich zu beenden, um eine Gefährdung anderer Hunde auszuschliessen.
§ 8.3
Listenhunde der Kantone SH, ZH, TG und AG, werden nicht aufgenommen.
Siehe Offizielle Seiten:
SH
ZH
TG
AG
§ 8.4
Im Falle von Betreuungsausfällen aufgrund von nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Erkrankung oder Unfall des Hundebetreuers), für die kurzfristig kein Ersatz gefunden werden kann, übernimmt WolfsNatur keine Erstattung für etwaige daraus entstehende Folgekosten.
§ 8.5
Bei Ferienaufenthalten übernimmt WolfsNatur für die mitgegebenen Utensilien (Halsband, Leine, Fressnapf, Spielzeug, Körbchen, Decken, etc.) keine Haftung.
§ 8.6
Wird der Hund nach Ferienende nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, ist WolfsNatur berechtigt, den Hund nach einer Übergangszeit von 7 Tagen in einem Tierheim oder einer Tierpension seiner Wahl unterzubringen. Alle dadurch entstehenden Kosten trägt vollumfänglich die Hundehalterin.
§ 8.7
WolfsNatur nimmt die angegebenen Daten der Hundehalterin und des Hundes in eine Datenbank auf. Diese Daten sind zur Information über den Hund notwendig und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine anderweitige Verwendung der Daten erfolgt nicht. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Hundehalterin erklärt sich damit einverstanden.
§ 8.8
WolfsNatur behält sich das Recht vor, Fotos des Hundes, die während der Betreuungszeit gemacht werden, auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen oder für Werbezwecke zu verwenden.
§ 8.9
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages haben nur schriftlich und unterzeichnet ihre Gültigkeit.
§ 8.10
Als Gerichtsstand wird Schaffhausen vereinbart.

Osterfingen, 01.10.2024